M-Design
Berlin M.Wodtke
Fernabsatz
Widerrufsrecht,
Rückgaberecht
(1) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach bürgerlichem Gesetzbuch
zu. Die Widerrufsfrist beginnt nicht vor Erfüllung der Informationspflichten
u.a. über Widerruf- und Rücktrittsrecht, bei der Lieferung von
Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden
Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten
Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses;
die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher
und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung
gestellt werden.
Das
Widerrufsrecht erlischt :
1. bei der Lieferung
von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger
und
2. bei Dienstleistungen (Grafikarbeiten oder bei angefertigter Ware)
a) spätestens vier Monate nach Vertragsabschluss oder
b) wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit
Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Wiederrufsfrist begonnen hat
oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
§ 361 a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser
Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss eines
Vertrags mit einem Unternehmer gerichtete Willenserklärung nicht
mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss
keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften
Datenträger oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei
Wochen erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dern Verbraucher eine deutlich
gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend
den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte
deutlich macht, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung
gestellt worden ist, die auch Namen und Anschrift des Widerrufsempfängers
und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Reglung des Satzes 2 enthält.
Sie ist vom Verbraucher bei anderen als notariell beurkundeten Verträgen
gesondert zu unterschreiben oder mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur zu versehen. Ist der Vertrag schriftlich abzuschliessen, so muss
dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des
Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags
ausgehändigt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so tritt die Beweislast
den Unternehmer.
(2) Auf das Widerrufsrecht finden die Vorschriften dieses Titels, soweit
nichts anderes bestimmt ist entsprechende Anwendung. Der Verbraucher ist
vorbehaltlich abweichender Vorschriften zur Rücksendung auf Kosten
und Gefahr des Unternehmers verpflichtet; dem Verbraucher dürfen
bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmässigen
Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn,
dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. In den Fällen
des Satzes 4 haftet der Verbraucher nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
wenn er über sein Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäss belehrt
worden ist und auch keine anderweitige Kenntnis hiervon erlangt hat. Für
die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung einer Sache sowie
für sonstige Leistung bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung ist
deren Wert zu vergüten; die durch die Ingebrauchnahme einer Sache
oder Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung eingetretene Wertminderung
bleibt außer Betracht. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
(3) Informationen oder Erklärung sind dem Verbraucher auf einem dauerhaften
Datenträger zur Verfügung gestellt, wenn sie ihm in einer Urkunde
oder in einer anderen lesbaren Form zugegangen sind, die dem Verbraucher
für eine den Erfordernissen des Rechtsgeschäfts entsprechende
Zeit die inhaltlich unveränderte Wiedergabe der Informationen erlaubt.
Die Beweislast für den Informations- oder Erklärungsinhalt trifft
den Unternehmer. Dies gilt für Erklärungen des Verbrauchers
gegenüber dem Unternehmer sinngemäß.
Quelle: Rechtsanwälte Andreas
Hardt & Matthias Fritz, Lübeck |